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Nachtportier in DE, Vertrag, Zuschlag, Arbeitschutz?

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(@jer83)
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Hallo,

Ich heisse Jeremy und arbeite als Nachtportier in Köln.
Ich kenne mich gern in Arbeitsrecht in Frankreich aber nicht in Deutschland.
Ich habe einen 32 std/Woche Vertrag 1250€ brutto. Nachtschicht von 22.00 bis 06.00
Zuschlag netto bis 150,00e.

Zum Beispiel im Januar:

Lohnabrechnung: Nachtzuschlag 25% = 14 std
40% = 28 std
keine Sonntagszuschlag oder Ferien zuschlag

Aber effektiv: ich habe 150,25 std gearbeiten. Nachtarbeit 25% = 64 std
40% = 64 std
Sonntagsarbeit = 15 std / Ferienstd: 2 (1st Januar)

So Egal wieviel Stunden arbeite ich im Nacht, Sonnatgs oder Ferien (in Dezember auch keine Ferien Linie in Lohnabrechnung aber ich habe den 24 dez, 25 dez und Sylvester gearbeiten).

Seit Oktober habe ich auch keinen Arzt für Arbeit besuchen, normalerweise in FRanckreich (und in EU rechts) wegen Arbeitschutz für Nachtmitarbeiter mussen wir vor den Vertrag einen Kontrolle machen.
Gleich für die Pause, normalerweise 30 min. frei weg von Hotel wenn wir wollen, keine Acht zu haben oder etwas sorgen (Telefn, Brandalarm usw), ich weisse, dass Nachtportier ist etwas besonderes aber das Recht ist für alles...

Ist das Normal könnt ihr mir helfen?

Entschuldigung für meinen schlechten Deutsch 😉

Mit Freundlichen Grüssen

Jer

 
Veröffentlicht : 04/03/2017 9:31 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Hi Jeremy,

der Nachtzuschlag ist meistens im Tarifvertrag geregelt und wird gerade in Kettenhotels relativ wahrscheinlich korrekt abgerechnet.
Zur Kontrolle schau Dir also am besten den Tarifvertrag von Nordrhein-Westfalen an.
Sonn- und Feiertags-Zuschlag sind freiwillig und werden im Gastgewerbe naturgemäß nicht gezahlt -> Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Gastgewerbe normal und deshalb nichts, was extra honoriert werden muss ...

Der Arztbesuch vor Arbeitsantritt ist ok, aber was willst Du hier ... das der Arbeitgeber (AG) das bezahlt?
Letztendlich steht der AG in der Pflicht, den Arztbesuch für den Arbeitsschutz nachzuweisen ... also bist Du erstmal raus. Da das (meines Wissens) bislang nicht kontrolliert wird, wird auch nicht viel passieren.

Die Pause steht Dir grundsätzlich (nach dem ArbZG) zu, aber bei Nighties (die allein arbeiten) ist das naturgemäß schwierig.
Besteh' darauf - und leb mit den Konsequenzen - oder freu Dich über eine halbe Stunde weniger Arbeit.

Gruß,
Alex

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 05/03/2017 9:30 pm
(@jer83)
Beiträge: 4
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Hallo Alex,

Vielen Danke für deine Antwort.
Ich habe diese Infos im Internet gefunden: http://www.hotelcareer.de/gehalts-abc/feiertagszuschl%C3%A4ge
So ist das nicht Korrekt?

Ich habe bei http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/tarifdaten_branchen/index.php gesuchen aber etwas über Dehoga gefunden.

Ich bin sehr überrascht wenn du sagst, dass es für Weihnacht oder Sylvester keine besonderes Zuschlag gibt.
Wie kann es sein, dass die Zahl von Nachtstunden in den Lohnabrechnung nicht gleich als die Realität?
Es meint, dass Lohn ist gleich wenn hat jemand 130 Nachtstunden in Monat als wenn er 50 Nachtstunden gearbeitet, unglaublich...

Ich werde mich erkundingen 😉

Mfg

Jer

 
Veröffentlicht : 10/03/2017 2:02 pm



(@passionate_hofa)
Beiträge: 28
Eminent Member
 

Also ich habe den selben Tariflohn wie die Kollegen im Tagesdienst und bekommen dazu 25% Nachtdienst-Zuschlag.
Wie sich das genau berechnet weiß ich leider noch nicht zu 100%. Habe aber mal gelesen, dass es 25% vom Bruttolohn sind....man list aber überall as anderens habe ich den Eindruck.
In vier Wochen werde ich es genau beantworten können.

 
Veröffentlicht : 10/03/2017 10:20 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Hallo Jer,

in der verlinkten Quelle steht es doch genau drin:
Man kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren ...
Die Zuschläge sind also freiwillig, wie ich oben schon schrieb. Wenn es im Vertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist, dann bekommst Du sie auch. Wenn nicht, dann nicht.
In den meisten Tarifverträgen ist ein Zuschlag zur Nachtarbeit enthalten, aber da fast alle Gastronomie-Arbeiter spätabends arbeiten, geht die vereinbarte "Nacht" zum Beispiel erst ab 02:00 Uhr los.

Gruß,
Alex

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Veröffentlicht : 10/03/2017 10:50 pm
(@jer83)
Beiträge: 4
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Themenstarter
 

Morgen,

Danke Alle für ihren Antworten, hier ist extract von Vertrag:

"§2 Arbeitszeit:
Die regelmässige Arbeitszeit beträgt 32 Wochenstunden. Ihre Einteilung, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen bestimmen sich nach den jeweils geltenden betrieblichen Regelungen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung Nacht-, Wechselschicht, Sonntags-, Feiertags, Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit gesetzlich zulässig.

§3 Vergütung :
"Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung von Euro 1250.00 brutto nebst gesetzlich steuerfreien Nachtzuschlagen bis Eur 150.00 netto. Durch das Arbeitsentgelt von 5 Stunden / monatlich abgeholten. Die Monatsvergütung ist jeweils am Monatsende fällig, spätestens jedoch zum 5 des Folgemonats und wird auf das Konto des Arbeitsnehmers angewiesen.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, ihm auffallende Mehrzuzahlen, die er sich nicht erklären kann, dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Hat es der Mitarbeiter pflichtwidrig unterlassen, eine Überzahlung dem Arbeitgeber mitzuteilen, vereinbaren die Parteien, dass die vertragliche Ausschlussfrist (§17) keine Wirksamkeit entfalten soll.

§17 Ausschlussklausel:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit und im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb diese Frist geltend gemacht werden, sind verfallen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit ein Anspruch auf der Haftung wegen Vorsatz beruht.
Bei sonderzuschlagen wie z.B Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen und Prämien, handelt es sich um freiwillige Zahlungen des Arbeitsgebers. Auch bei mehrfacher Zahlung der Sonderzahlung entsteht kein Anspruch auf künftige Auszahlungen an den Arbeitnehmer."

Eien Freundin, die ist Bilingual, hattet mir gesagt, dass alle war Ok mit diesen Vertrag... aber wenn es meint keine Zuschlage für Arbeit am Sylvester oder Sylvester, das geht nicht.
Ich hatte verstanden für Nachtzuschlag, eien Teile wird Netto aber nie gedacht dass den Rest war ohne Zuschlag...

Entschuldingung noch für meinen schlechten Deutsch...

Schön Tag Zusammen!!

Bis Bald

 
Veröffentlicht : 13/03/2017 9:36 am



(@passionate_hofa)
Beiträge: 28
Eminent Member
 

Also ich bekomme 2095,- brutto lt. Tarifvertrag in Hessen und für jede gearbeitete Stunde 20% Schichtzulagen, also ca. 3,50/Stunde.
Davon lässt es sich ganz gut leben.

 
Veröffentlicht : 17/07/2017 3:42 am
 Wolf
(@wolf)
Beiträge: 6
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Also ich bekomme 2095,- brutto lt. Tarifvertrag in Hessen und für jede gearbeitete Stunde 20% Schichtzulagen, also ca. 3,50/Stunde.
Davon lässt es sich ganz gut leben.
Arbeitest Du bei einer grossen Kette oder was für ein Hotel / Company ist das ? (Ah ja, kann nur das RadissonBLU in FFM sein, die zahlen natürlich sicher anständig).
Im Vergleich zu dem, was hier teilweise geschrieben wurde, ist das ja ein für die Branche durchaus ordentlicher Verdienst, insbesondere wenn man die steuerfreien Zuschläge da noch dazurechnet.
NRW hat wohl als Grundvergütung ab August 2017 1.823€ (Tarifgruppe 3, unter welche die Nighties fallen), das ist ja doch ein erheblicher Unterschied gegenüber Hessen. Kann das sein ?
Siehe hier: http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/grundverguetung_branchen/index.php?show=SG90ZWwtIHVuZCBHYXN0c3TDpHR0ZW5nZXdlcmJl

 
Veröffentlicht : 20/08/2017 5:28 am
(@erik1402)
Beiträge: 1
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Dann hast du aber entweder einfach nur Glück, das euer Chef so großzugüg ist oder du hast ein gutes Hotel erwischt. Ich arbeite ebenfalls in einer Hotel kette, diese nennt mittlerweile 15 Hotels ihr eigen. Ich Verdiene als ausgelernter Hotelfachmann 1600 €, bei uns im Unternehmen gibt es weder Zuschläge, noch Urlaubs oder Weihnachtsgeld. Ein Umdenken findet dennoch nicht statt, obowhl alle Mitarbeiter unzufrieden sind & man total unterbesetzt ist, auf offene Stellen bewirbt sich niemand, als Beispiel, unsere Front Office stelle ist jetzt seid 6 Monaten ausgeschrieben es haben sich exakt 2 beworben. Diese sind, nachdem sie den Arbeitsvertrag gesehen haben, sofort gegangen .

Für mich ist auch bald schluss da, fange jetzt bei einer Zeitarbeit an, arbeite dort am Band für knapp 1900 Euro + Zuschläge .

 
Veröffentlicht : 22/08/2017 6:53 pm



 Wolf
(@wolf)
Beiträge: 6
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Dann hast du aber entweder einfach nur Glück, das euer Chef so großzugüg ist oder du hast ein gutes Hotel erwischt. Ich arbeite ebenfalls in einer Hotel kette, diese nennt mittlerweile 15 Hotels ihr eigen. Ich Verdiene als ausgelernter Hotelfachmann 1600 €, bei uns im Unternehmen gibt es weder Zuschläge, noch Urlaubs oder Weihnachtsgeld. Ein Umdenken findet dennoch nicht statt, obowhl alle Mitarbeiter unzufrieden sind & man total unterbesetzt ist, auf offene Stellen bewirbt sich niemand, als Beispiel, unsere Front Office stelle ist jetzt seid 6 Monaten ausgeschrieben es haben sich exakt 2 beworben. Diese sind, nachdem sie den Arbeitsvertrag gesehen haben, sofort gegangen .

Für mich ist auch bald schluss da, fange jetzt bei einer Zeitarbeit an, arbeite dort am Band für knapp 1900 Euro + Zuschläge .

Ist das womöglich eine Kette deren Namen mit "C" beginnt und die von Personen mit nordafrikanischem Migranten-Background geführt wird?
dann würde mich nichts mehr wundern....

 
Veröffentlicht : 21/10/2017 9:16 am

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