Hallo,
ich schreibe gerade an einer extrem gastronomisch angehauchten juristischen Hausarbeit. Darin geht es um einen Berufseinsteiger, der einen Bierlieferungsvertrag mit der lokalen Brauerei eingeht. Die Preise dieser Brauerei sind wucherähnlich. Nun meine Frage:
Der Bierlieferungsvertrag ist in Deutschland, bis auf Bayern eben nicht gesetzlich geregelt und man geht davon aus, dass es sich um eine spezielle Form des Kaufvertrages gem. § 433 BGB handelt.
Im Internet habe ich bis jetzt nichts wirklich brauchbares über den Bierlieferungsvertrag gefunden, außer dass er Elemente des Darlehensvertrages enthält, was auf meinen Sachverhalt aber nicht anwendbar sein dürfte.
Und da ich ja hier in einem Gastroforum umhergeister, dachte ich mir, dass ihr mir bestimmt etwas über diesen Vertragstypen erzählen könnt. 8)
Eilt nicht, spätestens morgen schau ich in die Kommentare in der Uni und so, aber ich hab eben zuerst an mein Lieblingsgastroforum gedacht. 🙄
Danke und lg May
Angehende Staranwältin, die kurzzeitig der Gastronomie verfallen, aber inzwischen wieder geheilt ist...
Schade, dass es auf Deinen "Sachverhalt nicht anwendbar sein dürfte", aber ich gehe davon aus, dass ein Grossteil der Bierlieferungsverträge Darlehensverträge sein dürften.
Dabei stellt/bezahlt die Brauerei in der Gründungsphase der Lokalität teure Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel die Theke/den Tresen. Im Gegenzug darf nur bei ihr das Bier bezogen werden und zur Abzahlung des Darlehens werden Preise über den Marktpreisen vereinbart. Außerdem gibt es oft eine Fixmenge/Jahr, die abgenommen werden muss.
Einen Kaufvertrag würde man zu den "wucherähnlichen Preisen" ja gar nicht abschließen bzw. könnte ihn bei Erhöhung kündigen. Beim Darlehen ist man eben durch dieses an die Preise "gefesselt".
Liefert die Aufgabe den Vertrag mit?
Gruß,
Alex
Das mit Bayern ist natürlich auch interessant. Muss ich mal in nächster Zeit nachlesen.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Hey Alex,
wusste ich doch, dass du mir sofort antwortest. 😉
Also im Sachverhalt steht nur drin, dass die Brauerei die Person mit Bier beliefern soll, die Mindestabnahmemenge und der Preis pro Liter. Dann natürlich noch, wie lange die Kündigungsfrist andauert, wann frühestens gekündigt werden darf. Dann sind noch sog. "Verbaucherrechte" angeführt, in die ich mich erstmal einlesen muss.
Habe fast so etwas wie den Darlehensvertrag befürchtet, dabei steh ich mit § 488 BGB sowas von auf Kriegsfuß. Was mich auch an § 488 stört, ist dass nichts im SV steht, dass die Brauerei irgendwas außer dem Bier zu Verfügung stellt...
Angehende Staranwältin, die kurzzeitig der Gastronomie verfallen, aber inzwischen wieder geheilt ist...
Hab mir grad mal den §488 zu Gemüte geführt. Hast Recht, so ganz hundertprozentig passt der nicht.
Aber wenn in Deinem SV von einem Darlehen keine Rede ist, wäre es ja lediglich ein Kaufvertrag bzw. ein normaler Vertrag nach §311?!
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Uii. Mit § 311 und § 241 wär ich vorsichtig. So nen "eigenen" Vertrag anzuwenden. Ich weiß nicht. Werd mich morgen mal mit den Leuten aus der Uni austauschen. Spätestens in nem halben Jahr liegt mir die Lösungsskizze vor und ich poste das hier dann mal. 😉
Angehende Staranwältin, die kurzzeitig der Gastronomie verfallen, aber inzwischen wieder geheilt ist...
Yo, mach das. 🙂
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