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Themenstarter
Der europäische Gerichtshof hat die deutsche Regelung gekippt, wonach bei längerer Krankheit der Urlaub verfallen kann.
Ab sofort gilt, das der Urlaub genommen werden darf nach der Krankheit oder man ihn ausbezahlt bekommt. Der Urlaub darf nicht mehr verfallen.
Ich denke ein gutes Urteil das vielleicht hier einige interessiert.
Hier ein Link zum nachlesen.
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE50J0CN20090120
Veröffentlicht : 27/01/2009 11:54 a.m.
