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Berichtsheft bei Berufswechsel

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(@muelling83)
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Hallo !

Habe zum 2. LJ den Betrieb und Beruf gewechselt. In meinem Antrag auf die vorzeitige Prüfungszulassung habe ich den Ausbildungsbeginn im neuen Betrieb angegeben, sprich das 1. LJ garnicht erwähnt. Nun habe ich in 2 wochen meine praktische Prüfung als ReFa, und es stellt sich die Frage ob das Berichtsheft des 1. LJ als HoFa relevant ist !?

Würde mich über Antworten freuen..........

Habt einen schönen Abend !

 
Veröffentlicht : 05/01/2009 7:38 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Grundlage für die Ausbildungszeit ist das, was die IHK denkt, was Du bereits abgeleistet hast. Nehmen sie nur Deinen Antrag, hast Du evtl. zuwenig. Damit sie Dir mehr anrechnen, wirst Du es ihnen auch mitteilen müssen ...

Abgesehen davon ist das Berichtsheft des 1. Lehrjahres natürlich relevant, denn es ist der Nachweis, ob Dir Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.
Mitnehmen würde ich es auf jeden Fall. Ob es jemand sehen möchte, ist was anderes ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 10/01/2009 1:30 a.m.
(@muelling83)
Beiträge: 9
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Themenstarter
 

Danke für die Antwort !

Und wie würde es aussehen, wenn man es weggeworfen hätte ? Hätte ich ja machen können (nachdem ich die erste Ausbildung abgebrochen hatte).Rein theoretisch. Ja, was wäre dann mit der Abschlussprüfung ?

Achso, eine Frage habe ich noch. Wie sieht es mit dem Gesundheitszeugnis aus ? In meiner Einladung steht nicht, dass ich es mitbringen soll. Ein Bekannter von mir (allerdings Koch) soll es dagegen vorlegen können. Ist schon etwas verwirrend.

Liebsten gruß & ein schönes Wochenende

 
Veröffentlicht : 10/01/2009 1:18 p.m.



ShocK
(@shock)
Beiträge: 970
Prominent Member
 

ZU dem "hätte - würde - falls weggeworfen" kann ich nichts sagen, aber:

Es ist doch am einfachsten, wenn du schlicht die schriftliche Einladung mitnimmst und alles, was darin angegeben ist. Warum sich über Dinge Gedanken machen, die dort nicht stehen? Wenn jemand etwas haben will was aber nicht in der Einladung steht hast du doch den Beweis, dass du nichts davon wusstest. Daraus wird man dir keinen Strick drehen.

Und ja, bei Köchen könnte aufgrund der deutlich näheren hygienischen Relevanz eher ein Gesundheitszeugnis verlangt werden als bei HoKas oder HoFas. Ich muss als HoFa auch keins mitbringen. Warum auch? Fände ich generell etwas übertrieben. Ohne Gesundheitszeugnis hätte man garnicht seine Ausbildung machen dürfen und bei einer Abschlussprüfung wäre es wohl zu spät dafür *g* Da hätten dann andere Stellen gepatzt und nicht du bei deiner Prüfung.

Also: Entspannung! 🙂

- To achieve great things, you must first dream great dreams -

 
Veröffentlicht : 10/01/2009 6:55 p.m.



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