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Krankheit ... Prüfung

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MissAB
(@missab)
Beiträge: 3
New Member
Themenstarter
 

Ich hätte eine sehr wichtige Frage.
Ich hab schon überall gesuch, aber noch keinen ähnlichen Thread gefunden. Ich hoffe, der ist hier richtig. 😀
Also...
Ich wollte wissen ob es eine Richtlinie für Krankheitstage gibt. Dass wenn ich diese überschritten habe, ich nicht mehr an der Prüfung teilnhemen kann.
Ich bin jetzt leider schon sehr lange krankgeschrieben und es ist möglich, dass das auch noch ne Weile geht und wollte wissen ob man irgendwann nicht mehr an der abschlussprüfung teilnehmen darf, wenn man zu viel krank ist.
Hab schon viele Leute gefragt aber total unterschiedliche Antworten gekriegt.
Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ganz lieben Dank, ani

 
Veröffentlicht : 03/01/2009 3:45 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Ob es eine Richtlinie gibt, kann ich Dir auch nicht sagen, aber es ist sehr wohl möglich.
Denn auch wenn einige Azubis gegenteiliger Meinung sind, erfüllt die vorgegebene Dauer der Ausbildung doch einen gewissen Zweck. Nämlich einem jungen Menschen alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die dieser Beruf benötigt. Das braucht sicherlich seine Zeit und wenn Du den Großteil dieser Zeit krank bist, ist davon auszugehen, dass Du die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht haben kannst.

Sicherlich können dazu Richtlinien erlassen werden. Letzten Endes entscheidet aber die IHK bzw. der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Prüfung. Und da es davon mehrere gibt und die Entscheidungen Einzelfallentscheidungen sind, wirst Du keine definitive Aussage finden können.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 04/01/2009 4:36 a.m.
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, MissAB,

Eine Richtlinie gibt es nicht.

Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat.

Wenn Du extreme Fehlzeiten hattest, ist Dein Wissensstand lückenhaft, ob Du dann zur Prüfung antreten möchtest, ist Deine Entscheidung. Bedenke aber, dass Du nur drei Versuche hast, d.h. dreimal durchgerasselt heißt, Du hast gelernt, aber keinen Abschluß.

Lasse es Dir durch den Kopf gehen, ob Du nicht von vorneherein eine Ausbildungszeitverlängerung in Anspruch nimmst.

Ich würde, wenn Du mehr als 180 Fehltage hast, eine Verlängerung empfehlen.

gruss friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 04/01/2009 10:28 a.m.



MissAB
(@missab)
Beiträge: 3
New Member
Themenstarter
 

Danke für eure Antworten...

Ich werd mir drüber gedanken machen. 😀

 
Veröffentlicht : 05/01/2009 3:33 p.m.



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