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Bräuchte hilfe bei Zimmerpreiskalkulation....

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(@evagirl)
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Hallo
ich habe in einer woche meine abschlussprüfung und habe große Probleme bei der Zimmerpreiskallkulation und bei den Unternehmensformen ,kann mir vllt. jemand helfen ?
Das wäre sehr nett
gan liebe grüße
eva:-)

was wir aleine nicht schaffen das schaffen wir zusammen 🙂

 
Veröffentlicht : 03/05/2009 11:24 a.m.
(@melanie82)
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Über die rechtlichen Hintergründe der Unternehmensformen gibt es ganze Bücher voll. Mit was im speziellen hast du denn Probleme? Wie kann man dir behilflich sein?

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 03/05/2009 3:08 p.m.
(@evagirl)
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Hey..
schön das du dich dafür interesiert.
mein probleme sind zb.
was ist GMBH ohg kg usw.
und welche Voraussetzungen haben diese.
Habe da zwar auch paar informationen drüber, aber bräuchte en paar stichpunkte wie man sich das am besten merken kann.
Danke für dein Interesse.

was wir aleine nicht schaffen das schaffen wir zusammen 🙂

 
Veröffentlicht : 03/05/2009 4:00 p.m.



(@melanie82)
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Also ich hab jetzt mal meinen Schulordner von damals rausgesucht, ich hab zu allen Unternehmensformen Stichpunkte aufgeschrieben wie Kapital, Voll- und Teilhafter, und anderen Voraussetzungen. Bevor ich das jetzt alles abtipp, die Frage, ob du das wirklich so wissen willst 😀

Oder wenn du googelst, hast du auch lauter Übersichten. Z.B. hier:
http://www.unternehmensformen-deutschland.de

WIE man sich das merkt, das ist die Frage. Vielleicht hilft es dir, eine Tabelle zu machen mit den wichtigsten Einzelpunkten? Wobei du dich glaube ich nicht so verrückt machen solltest. Du machst kein BWL-Studium. In welcher Höhe eine GmbH Kapital aufbringen muss zur Gründung, denke ich wird nicht ganz genau wichtig sein. Wichtiger die grobe Richtung. Z.B. welche Vor- und Nachteile die einzelnen Unternehmensformen haben. Wieviele Personen sich die Geschäftsführung teilen, ...

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 12:31 a.m.
 Reni
(@reni)
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Lösch bei der Web-Adresse /[/url], dann kannst du die Seite korrekt aufrufen.

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 12:42 a.m.
(@melanie82)
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Oh sorry, nicht immer hält doppelt besser

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 12:55 a.m.



(@evagirl)
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danke euch ..
könnt ihr mir noch einen großen gefallen tun , ich habe gerade für den offenen Teil 4 Menüs geschrieben , ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr drüber schauen könntet und eure Meinung sagen würdet..

was wir aleine nicht schaffen das schaffen wir zusammen 🙂

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 1:06 a.m.
(@evare)
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Öhm, und was hast du für ein Problem bei der Zimmerkalkulation?
LG

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 1:31 a.m.
(@evagirl)
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Mein problem bei der zimmerkalkulation ist , das ich die Formel nicht kann bzw. die Formeln mich verwirren, weil die Formeln alle total anders sind z.b. die Formel Für den Prozentsatz oder den Auslastungsgrad.

was wir aleine nicht schaffen das schaffen wir zusammen 🙂

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 1:37 a.m.



(@helena)
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Also ich hoffe das hilft dir weiter bei dem unternehmensformen
ich find da ist es gut erklärt
http://www.hotelfach.de/bwl/unternehmen.htm

lg Helena

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 2:59 a.m.
(@helena)
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Estimable Member
 

http://www.unternehmensformen-deutschland.de
Hab mal alles aus dem link hier raus koppiert
ist dann glaub ich übersichtlicher

Unternehmen allgemein
Unternehmen haben im ökonomischen Sinn die Aufgabe Sachgüter oder/und Dienstleistungen bereit zu stellen. Ihre Funktion dient der Produktion und Investition. Die produzierten Güter werden von den Haushalten konsumiert, Investitionen verbleiben im Unternehmen. Jedes Unternehmen muss über einen Wirtschaftsplan verfügen, der Entscheidungen über Bereitstellungen von Produktionsfaktoren, Organisation der Produktion, die Finanzierung und Investition sowie dem Absatz der Produkte enthalten. Alle Unternehmen, welche nicht Eigentum der öffentlichen Hand sind und demnach sich nicht unter politischer Kontrolle befinden, unterliegen dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip. Somit müssen Betriebe des Privateigentums ihre Existenz sichern, indem sie Gewinne erwirtschaften. Darüber hinaus sind Unternehmen wichtiger Teil des Wirtschaftkreislaufes.
Die richtige Unternehmensform
Bei Gründung eines Unternehmens ist die Auswahl der Rechtsform des Unternehmens sehr bedeutend. Jede Rechtsform hat Vorteile aber auch Nachteile. Das Wissen über Grundvoraussetzungen einer Gründung eines Unternehmens muss vorhanden sein, denn es ergeben sich daraus Rechte und Pflichten für den oder die Gründer. Bestimmungen von Haftung und Kapitaleinlagen tragen entscheidend bei der Findung der richtigen Rechtsform bei.
Man unterscheidet zwischen drei Rechtsformen in Deutschland, dem Einzelunternehmen (Einzelunternehmung), den Gesellschaftsunternehmen und den Genossenschaften. Die Gesellschaftsunternehmen teilen sich nochmal in zwei Gruppen, man spricht von der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft

Einzelunternehmung
Eine Einzelunternehmung hat, wie der Name es bereits verrät, nur einen alleinigen Inhaber und stellt in Deutschland die meistgenutzte Rechtsform dar. Diese Rechtsform ist besonders gut geeignet für kleine und mittlere Unternehmungen. Ist der Einzelunternehmer ein Kaufmann, muss die Firma den Zusatz "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau" (e.K.) tragen.
Der Alleininhaber hat alle Rechte der Unternehmung, ist aber auch gleichzeitig Träger aller Pflichten. Der Einzelunternehmer muss für das Eigenkapital selbst aufkommen, und auch das Risiko dessen Verlustes trägt er selbst. Das Vermögen des Inhabers einer Einzelunternehmung spiegelt die Eigenkapitalbasis und somit die Kapitalkraft wieder, wird aber dadurch auch begrenzt. Darüber hinaus haftet der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.

Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmen
Zu den Vorteilen eines Einzelunternehmen zählen eindeutig die alleinigen, schnellen und freien Entscheidungsmöglichkeiten, aber auch dass der Anspruch an dem Gewinn alleine dem Inhaber zusteht.
Nachteile einer Einzelunternehmnung ist die unbeschränkte Haftung. Neben dem Geschäftsvermögen ist auch mit dem Privatvermögen zu haften. Weitere Nachteile sind eine geringe Kreditbasis und eine begrenzte Unternehmensvergrößerung.

Gesellschaftsunternehmen - Personengesellschaft
Ein wesentliches Merkmal der Personengesellschaft ist, dass mehre Teilhaber sich die Rechte und Pflichten, welche im HGB bzw. im Gesellschaftervertrag geregelt sind, teilen. Das Kapital ist von mehreren Personen aufzubringen. Dadurch teilt sich aber auch die Haftung und die Verantwortung auf diese Personen auf.
Durch die zunehmende Kapitalbasis erhöht sich die Kreditwürdigkeit der Unternehmung. Und nicht zuletzt ist die im Vordergrund stehende persönliche Mitarbeit der Inhaber ein Kennzeichnen für eine Personengesellschaft. Unter dem Sammelbegriff Personengesellschaften sind folgende Unternehmensformen zu finden:
• Offene Handelsgesellschaft (OHG)
• Kommanditgesellschaft (KG)
• GmbH & Co. KG
• Stille Gesellschaft
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
OHG - Offene Handelsgesellschaft
Mindestens zwei Personen müssen sich zusammenschließen und einen Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes in Form einer Firma ausführen. Plichten und Rechte teilen sich gleichermaßen unter den Gesellschaftern auf. Bei der OHG bestehen keine Vorschriften über die Höhe der Einlagen und des Kapitals. Im Vordergrund steht die Mitarbeit der Gesellschafter. Durch die unbeschränkte Haftung besteht eine hohe Kreditwürdigkeit.
Alle Gesellschafter der OHG haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Unbeschränkt, weil alle Gesellschafter mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haften, unmittelbar, weil Gläubiger nicht zuerst Ansprüche gegenüber der OHG richten müssen, sondern direkt an die Gesellschafter herantreten können und solidarisch, auch gesamtschuldnerisch genannt, weil Gläubiger sich einen Gesellschafter aussuchen können, der dann für die Gesamtschuld aufkommen muss.

Rechte und Pflichten der OHG-Gesellschafter
Die Gesellschafter der OHG haben das Recht der Geschäftsführung. Sie haben das Recht die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Die Gesellschafter haben Informations- und Kontrollrecht und können Privatentnahmen aus dem Unternehmen ziehen. Weitergehend haben sie das Recht an Gewinnanteilen des Unternehmens. Gegen Maßnahmen von anderen Gesellschaftern können sie Widerspruch einlegen. Ein Kündigungsrecht steht ihnen ebenfalls zu und Anspruch aus Liquidationserlösen haben sie ebenso.
Die Gesellschafter haben die Pflicht eine Einlage zu entrichten, wobei aber keine genaue Höhe vorgeschrieben ist. Sie haben ebenso die Pflicht zur Mitarbeit und müssen sich bei bei schlechter Unternehmensentwicklung einer Verlustbeteiligung unterziehen. Es gilt für die Gesellschafter Wettbewerbsverbot.

KG - Kommanditgesellschaft
Der Zweck einer KG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma und besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern, dem Komplementär, welcher Vollhafter ist und dem Kommanditist, welcher Teilhafter ist. Die KG eignet sich besonders für Familiengesellschaften, wo zum Beispiel der Vater der Komplemantär und die Kinder Kommanditisten sein könnten. Eine Erhöhung des Geschäftkapitals kann durch Aufnahme von weiteren Kommanditisten erreicht werden. Der Vorteil dabei ist, dass die Geschäftsführerbefugnis des Komplemantärs davon nicht berührt wird.
Komplementäre haften wie die Gesellschafter der OHG unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Kommanditisten unterliegen einer beschränkten Haftung, da sie nur bis zu der Höhe ihrer Kapitaleinlage haftbar gemacht werden können.

Rechte und Pflichten des Komplementärs
Der Koplementär einer KG ist den gleichen rechten und Pflichten unterworfen wie die bei den Gesellschaftern einer OHG vorliegen.
Rechte und Pflichten der Kommanditisten
Ein Kommanditist einer KG hat das Recht der Kontrolle und somit kann er Einsicht in alle Bücher und Bilanzen nehmen. Bei außergewöhnlichen Geschäften kann er Widerspruch einlegen und er hat das Recht auf Kündigung. Weitergehend hat er das Recht auf Anteile des Gewinnes. Bei Verlust hat er aber Pflicht zur Beteiligung, welche aber immer im angemessenem Verhältnis stehen muss. Ebenso verpflichtet sich der Kommanditist eine Kapitaleinlage zu leisten, für die Höhe er dann auch haftbar gemacht werden kann.

GmbH und Co. KG
Bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH einziger Komplementär einer Kommanditgesellschaft. In der Regel sind die Gesellschafter der GmbH gleichzeitig die Kommanditisten der KG.
Vor allem die Haftungsbeschränkung spricht für diese Unternehmensform. Die GmbH haftet als Vollhafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Teilhafter können nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage haftbar gemacht werden

Stille Gesellschaft
Man spricht von einer Stillen Gesellschaft, wenn ein Außenstehender sich mit einer Einlage am Unternehmen beteiligt. Er bleibt von Außen nicht erkennbar, weder durch eine Eintragung ins Handelsregister noch einer Firmenänderung.
Nutzen dieser Unternehmensform kann sein, wenn der Geldgeber nicht erkannt werden will oder die Betriebsangehörigen am Unternehmen beteiligt werden

GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eine BGB-Gesellschaft. Sie zeichnet sich durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zusammenschluss von mehreren Personen aus. Diese Personen haben ein gemeinsames Ziel.
Die Bildung einer GbR bietet sich an, wenn mit hohem Kapitaleinsatz eines Geschäftes gerechnet werden muss oder das Risiko eines Geschäftes für eine einzelne Person zu groß scheint. Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Es entsteht keine Firma aus ihr.

Gesellschaftsunternehmen - Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Demnach ist sie eine juristische Person.
Bei Kapitalgesellschaften steht stets das aufgebrachte Kapital im Vordergrund. Sie entstehen durch Eintragung ins Handelsregister und werden durch ihre Organe, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vertreten.
Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen. Einzige Ausnahme ist hier der Komplementär der KGaA, welcher auch mit dem privaten Vermögen haftbar gemacht werden kann.
Zu den Kapitalgesellschaften zählt man, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Reederei.

AG - Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft verfügt über ein zerlegtes Grundkapital. Man spricht hierbei von den Aktien. Jeder Aktienbesitzter ist Teilhaber der Gesellschaft, hat aber weder Geschäfts- noch Vertretungsbefugnis. Die Teilhaber der Aktiengesellschaft haften nur mit Einlage, also dem Wert der Aktie oder der Aktien. Die Aktiengesellschaft besitzt drei Organe, den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Gründungsvoraussetzungen
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft sind mindestens 5 Personen erforderlich. Das Grundkapital muss einen Wert von mindestens 50000 Euro betragen, wobei es egal ist, ob es sich um eine Bar- oder Sachgründung handelt. Die Satzung einer AG muss notariell beurkundet und die Gesellschaft in dem Handelsregister eingetragen sein.

Rechte und Pflichten der Teilhaber einer AG
Aktionäre haben das Recht auf Auskunft durch eine Hauptversammlung. Gemessen an den Anteilen, das heißt den Besitz von Aktien, haben sie ebenso ein Stimmrecht auf der Versammlung. Aktionäre haben das Recht auf Anteil des Gewinnes, der Dividende, und bei der Ausgabe von neuen Aktien besitzen sie ein Bezugsrecht.
Bei einer Auflösung der AG haben sie das Rechte auf Anteil des Gesellschaftsvermögens, aber erst nachdem alle Gläubiger bedient wurden. Die Pflichten eines Aktionärs beschränken sich auf die Einlagen von Kapital, in Höhe des Aktienwertes und der Haftbarkeit durch den Besitz der Aktien

Aufgabe der Organe einer AG
Der Vorstand hat die Aufgabe der Geschäftsführung und der Vertretung. Dabei unterliegt er der Sorgfalts- und Haftpflicht.
Der Aufsichtsrat wählt und überwacht den Vorstand und dessen Geschäftsführung. Weitere Aufgaben des Aufsichtsrates sind die Prüfung der Jahresabschlüsse und des Lageberichts und Erstellung eines Berichtes über die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Hauptversammlung. Vorschläge für die Gewinnverteilung zu unterbreiten, gehören ebenso zu seinen Aufgaben.
Die Hauptversammlung entscheidet über den Verwendungvorgang des Bilanzgewinnes. Beschlüsse werden über die Dreiviertelmehrheit entschieden. Des Weiteren bestellt die Hauptversammlung die Abschlussprüfer und die von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder.

Wirtschaftliche Bedeutung einer AG
Meist können größere wirtschaftliche Vorhaben realisiert werden, da das Grundkapital von mehreren Kapitalgebern bereit gestellt wird. Die Aktie dient oft als Anlagemittel, welches den Vorteil der leichten Veräußerung hat.
Großunternehmen greifen meistens auf diese Form der Unternehmung zurück und erreichen durch eine relativ geringe Kapitalbeteiligung eine breite Streuung des Produktionsvermögens.

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann zu jedem gesetzlichem Zweck errichtet werden, dabei spielt die Personenanzahl eine untergeordnete Rolle. Es ist somit auch eine Ein-Mann-GmbH möglich.
Die Gesellschafter haften nur mit der Höhe ihrer Einlage. Die GmbH muss über Stammkapital verfügen, welches wenigstens 25.000 Euro sein muss, eine Stammeinlage eine Höhe von 500 Euro. Ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag ist Pflicht, sowie die Eintragung in das Handelsregister

Rechte und Pflichten der GmbH-Gesellschafter
Die Gesellschafter einer GmbH haben des Recht auf Anteile des Gewinnes. Die Anteile stehen immer im Verhältnis zu den Geschäftsanteilen, es sei den die Satzung sieht etwas anderes vor. Ebenfalls richtet sich nach den Geschäftsanteilen das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. Des Weiteren besteht das Recht an Liquidationserlösen.
Die Gesellschafter haben die Pflicht der Einlage des Stammkapitals und der Verlustbeteiligung. Sie haben beschränkte Haftpflicht und Nachschußpflicht, falls dies un der satzung festgehalten ist.

Aufgaben der Organe einer GmbH
Die Organe der GmbH sind die Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Gesellschaftsversammlung. Die Aufgaben der Geschäftsführer sind die Geschäftsführung nach innen und die Vertretung nach außen.
Bei Gesellschaften über 500 Arbeitgebern ist die Bildung eines Aufsichtsrates gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufgaben des Aufsichtsrates bestehen in der Überwachung der Geschäftführung und die Prüfung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus erstellt der Aufsichtsrat den Bericht über den Jahresabschluss für die Gesellschaftsversammlung.
Durch die Gesellschafterversammlung werden Jahresbilanz und Verteilung des Reingewinnes festgestellt. Sie ist für die Bestellung von Geschäftsführern zuständig, aber auch für die Abberufung. Die Gesellschafterversammlung überwacht die Geschäftsführung und bestellt den Prokuristen und die Generalhandlungsbevollmächtigten.

Genossenschaft
Mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftbetriebes fördert die Genossenschaft den Erwerb oder die Wirtschaft der einzelnen Mitglieder. Genossenschaften bestehen aus einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl, welche auch Genossen genannt werden. Nur das Vermögen der Genossenschaft ist haftbar zu machen.
Zur Bildung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Mitglieder bestehen. Die Genossenschaft muss einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Des weiteren sind Genossenschaften ins Genossenschaftenregister einzutragen. Daraus ergibt sich eine konstitutive Wirkung des Formkaufmanns.
Die Rechte und Pflichten der Genossen werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Genossen haben Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung. Sie haben Kündigungsrecht, sind aber zur Einlage und Nachschuß verpflichtet.

Aufgaben der Organe einer Genossenschaft
Genossenschaften bestehen dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung. Der Vorstand, welcher sich aus mindestens zwei von der Generalversammlung gewählten Genossen besteht, hat Geschäftsführung- und Vertretungsbefugnis.
Der Aufsichtsrat hat die gleichen Rechte wie die Aufsichtsratmitglieder der AG. Der Aufsichtsrat bei einer Genossenschaft muss aus wenigstens drei Genossen bestehen.
Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan und beschließt über die Gewinnbeteiligung und die Führung der Geschäfte. Die Rechte entsprechen denen der Hauptversammlung einer AG.

Vorschriften für Firmennamen
Der Einzelkaufmann hat seinen Familiennamen mit ausgeschriebenen Vornamen als Firma zu führen. Zusätze sind erlaubt.
Die OHG erhält die Zunamen aller Teilhaber, oder den Namen eines Teilhabers mit Zusatz, welcher das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Die KG muss den Namen von mindestens einem Vollhafter mit dem Zusatz KG führen. Teilhafter dürfen nicht namentlich aufgenommen werden.
Bei einer GmbH die als Personenfirma geführt wird, ist der Name von wenigstens einem Gesellschafter mit Zusatz zu führen, bei einer GmbH als Sachfirma die Bezeichnung der Unternehmung mit Zusatz.
Die Genossenschaft wird als Sachfirma mit dem Zusatz eG geführt.

lg Helena

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 4:42 a.m.
(@melanie82)
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Übersichtlicher ist gut... 😆

Könnte sein dass die, die für Ihre Prüfung nächste Woche lernen, nun geschockt sind von so viel Information. Aber so ist das nun mal, das Thema ist komplex und lässt sich nicht so einfach mal schnell portionsweise zusammenfassen.

Wäre vielleicht eine Aufgabe für jemanden von denen, die den Stoff gerade lernen müssen? Durch Zusammenfassen lernt man am Besten. Und ich schau dann gerne drüber, ob das so stimmt. Nur vorkauen tu ich nicht...

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 11:05 a.m.



(@helena)
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Estimable Member
 

Ja ich ein auf einem blick
warst du schon mal auf den link
das ist beschissen das blättern nervt echt

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 11:17 a.m.
(@melanie82)
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Schon gut, ich wollte dich ja nicht kritisieren 😉

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 11:21 a.m.
(@helena)
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Estimable Member
 

nicht schlimm
ich habs überlebt

 
Veröffentlicht : 04/05/2009 5:07 p.m.



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