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Was tun bei Nicht-Wiederholen-Wollen?

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(@allesetepetete)
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Themenstarter
 

Hallo an alle,

Ich habe nun bald meine Abschlussprüfung*. Die theoretische bestehe ich mit Sicherheit, nur bei der praktischen zweifle ich sehr. Nun meine Frage. Wenn ich die Prüfung nicht bestehe und diese auch nicht wiederholen möchte... sondern bis zum im Ausb.vertrag genannten Datum (31.08.16) arbeiten möchte und dann eine andere Stelle (andere Branche) beginnen...
verlängert sich meine Ausbildung automatisch oder nur wenn ich mich um eine Prüfungswiederholung "kümmern" würde? Muss ich quasi nur sagen "Ich will nicht wiederholen" und damit hat es sich? Muss ich das nur meinem Betrieb mitteilen oder auch IHK, Berufsschule... ?

Danke im Voraus

 
Veröffentlicht : 01/05/2016 9:10 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wenn Du durchfällst, verlängert sich die Ausbildung nur auf Dein Verlangen hin.
Wenn Du nichts "verlangst", läuft sie dann bis zum vereinbarten Ausbildungsende (also bei Dir bis zum 31.08.).
Diese Entscheidung solltest Du Deinem Betrieb mitteilen. Um IHK und Berufsschule kümmert der sich.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 02/05/2016 11:41 pm
(@allesetepetete)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Okay dankeschön (:

 
Veröffentlicht : 03/05/2016 6:39 pm




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