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Erfrischungsgetränke
Fruchtsaftgetränke
- 6 – 30% Saftanteil, Rest wie Nektar
- aus Fruchtsäften, Fruchtsaftgemischen oder Fruchtsaftkonzentraten
- Zusatz von Trink- oder Tafelwasser und Zucker, natürliche Aromen
Limonaden
- aus natürlichen Essenzen, Zucker, Genußsäuren, Trink- oder Tafelwasser,
- mit oder ohne Kohlensäure
- auch Fruchtsäfte können enthalten sein
- dürfen mit natürlichen Farbstoffen gefärbt werden (kennzeichnungspflichtig)
- Unterteilung in Gruppen:
- Limonaden mit Fruchtsaft: meist Zitrusfrüchte
- Essenz-Limonaden: wie klare Limonaden mit Zitronenessenz
- Cola-Limonaden: enthalten Coffein
- Chininhaltige Limonaden: Tonic Water, Bitter Lemon
- Kräuter-Limonaden: Ginger Ale
Brausen
- nachgemachte Fruchtsaftgetränke und Limonaden
- Verwendung von künstlichen Süßstoffen und Aromen
- Färben mit künstlichen Farbstoffen erlaubt (Kennzeichnung)
- auf Geschmack wird hingewiesen (Himbeeraroma, etc.)
- wenn kein Zusatz von Kohlensäure, dann: “künstliches Kalt- oder Heißgetränk”
Brennwertverminderte Erfrischungsgetränke
- Fruchtsaftgetränke, Brausen, Limonaden
- Austausch von Zucker gegen Süßstoffe
- Brennwert muß um 40% vermindert sein
- häufig Bezeichnung “light”
- unterliegen nicht der Diätforschung
Brennwertarme Erfrischungsgetränke
- höchstens ein Brennwert von 84kJ pro 100ml
Isotonische Getränke
- Zusatz von Mineralstoffen, Vitaminen
- sollen Mineralstoffverluste nach sportlicher Betätigung ausgleichen
Diätetische Erfrischungsgetränke
- vorwiegend für Diabetiker und krankhaft Übergewichtige
- unterliegen den Bestimmungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel
- Süßung ausschließlich Cyclamat und Saccharin