Ich verstehe dich nicht richtig!
Du hast doch eigentlich vorletztes Jahr angefangen und dann im Dez diese Situation und was machst du jetzt im Moment, nachdem dir gestern das gesagt wurde, dass du hier eh nix lernst?! Alles ein bisschen seltsam!!!! Und du musst doch in die Prüfung gehen mit dem Wissen was dir der Betrieb vermittelt hat, das fällt doch bei dir ganz aus..... und wenn er nicht bezahlt musst du auch nicht arbeiten, einfache Kiste finde ich, und zum Vorstellungsgespräch würde ich an deiner Stelle ganz ganz schnell hingehen! Und die 11 Betriebe hast du da Praktika gemacht oder ne Lehre angefangen sonst versuch es da doch weiter!
und wie war denn eig die Zwischenprüfung?!
Und soooo schlimm ist die Gastro sonst auch nicht, man kann das nicht wegen so nem Chef verallgemeinern!!
Lass von dir hören.
Lg Sweeteet
Je mehr Ecken und Kanten ein Diamant hat, um so mehr funkelt und strahlt der Stein; so sollten wir uns auch sehen...
Wir mögen Menschen wegen ihrer Qualitäten, doch lieben wir sie wegen ihrer Fehler...
jaaaa, das leben kann so kompliziert sein..
auch wenn ich da nix lerne, muss ich die zeit, bis mein anwalt wieder da iss, in dem laden bleiben. tu ich das nich: arbeitsverweigerung: kündigung.
ja auf meine abschlussprüfung freu ich mich schon ganz besonders. das kann lustig werden. meine zwischenprüfung wurde bei mir auf herbst verschoben..
wenn er nicht zahlt, muss ich trotzdem hingehen, denn die ausbildungsvergütung hat nix mit meiner arbeitskraft zutun (oder so ähnlich, so ganz kapiert hab ich das auch nicht)..
abgesehen davon regt mich die gastro im moment eher auf, weil mir ständig so komische chefs wie dieser über den weg laufen. die 11 betriebe von vorher waren nur zum jobben..
Moin, moin, Zusammen!
@ noname: Dein Ex-Chef muss Dir ab Verlassen des Betriebes 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, dann bekommst Du für die weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld, nach Gesundschreibung muss Dir Dein Ex-Chef weiter Ausbildungsvergütung abzgl. der von Dir anderweitig gearbeiteten Tage incl. Urlaub, freie Tage etc.. Also keinesfalls 4 Monate. Du bist verpflichtet dem Ex-Chef Deine Arbeitstage nach der Gesundschreibung offen zu legen. Bevor er die Daten nicht hat, kann er nur die Ausbildungsvergütung für die 6 Wochen LFZG berechnen.
Da Ihm Deine Daten fehlen, kann er die Summe noch nicht berechnen, weiter ist die Lohnabrechnung schwierig, da es auch noch über den Wechsel des Geschäftjahres ist, er muss also noch die Lohnkonten von 2009 ändern. Dann muss er auch noch die An- und Abmeldungen bei den Sozialversicherern ändern.
Die Schlichtung ist doch noch nicht einmal 14 Tage her.
Zu dem ganzen Kündigungssch... habe ich mich nicht geäußert, weil ich nur Bruchstücke kenne, z.B. fehlt mit die Diagnose, aufgrund der die OP nötig war. Es kann ja ein Elektiveingriff gewesen sein, so dass der Termin auch hinter die Feiertage hätte gelegt werden können. 😮 Ich jedenfalls wäre auch stinkig, wenn meine Mitarbeiter in der „sauren-Gurken-Zeit“ parat stehen, und dann, wenn mal was zu tun ist, sich einer elektiven Op unterziehen. 😡
M.E. war für Dich die Schlichtung ein Pyrrus-Sieg Du hast zwar gewonnen, aber auch verloren!
@ Sweeteet: Der AG muss erst nach erfolgter Kündigung den AN für Vorstellungsgespräche freistellen. Keinesfalls ist er verpflichtet den AN freizustellen, wenn der AN sich vorstellen will um dann mit der neuen Stelle vertragsbrüchig zu werden. Wenn sie dann einfach hingeht:
3 B = Bumms büst buten(fristlose Kündigung)
gruss
friesenotto
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Da Ihm Deine Daten fehlen, kann er die Summe noch nicht berechnen
anscheinend kennst du meinen chef, weise ihn doch bitte darauf hin, dass er alle daten hat 😉
Moin, moin, Noname*w*!
Isch kennen Deine Cheffe nix!
Ische schpiele nure "advocatus diabolus"! 😈
Hast Du oder Dein Anwalt ihm alle Tage mitgeteilt, die Du zwischen Mitte Februar und dem 19. März gearbeitet(egal wo) hast?
Hast Du oder Dein Anwalt Antrag auf Krankengeld für die Zeit nach Ablauf des 6-Wochenzeitraumes bis zur "Gesundschreibung" ❓ bei der Krankenkasse gestellt?
Bist Du zwischen nach der "Gesundschreibung" ❓ zur Berufschule gegangen und hast Du oder Dein Anwalt das Deinem Chef mitgeteilt?
gruss
freiesenotto
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Hast Du oder Dein Anwalt ihm alle Tage mitgeteilt, die Du zwischen Mitte Februar und dem 19. März gearbeitet(egal wo) hast?
ich habe nirgens gearbeitet und das weiß mein anwalt genauso, wie mein chef.
Hast Du oder Dein Anwalt Antrag auf Krankengeld für die Zeit nach Ablauf des 6-Wochenzeitraumes bis zur "Gesundschreibung" ❓ bei der Krankenkasse gestellt?
ja.
Bist Du zwischen nach der "Gesundschreibung" ❓ zur Berufschule gegangen und hast Du oder Dein Anwalt das Deinem Chef mitgeteilt?
beides ja.
Moin, moin Noname*w*!
ich habe nirgens gearbeitet und das weiß mein anwalt genauso, wie mein chef.
Du hast am Mi Feb 17, 2010 11:40 geschrieben:
Da es nicht mal arbeitslosengeld zur überbrückung gibt, musste ich mich nun gesund schreiben lassen um arbeiten gehen zu können.
Kam also bei mir so rüber, dass Du zwischendurch gearbeitet hast. Wenn nicht ok.
Also:
Da die Daten nur geschätzt sind, genaue Daten habe ich nicht, muss Dein Chef Dir bis ca. Anfang Februar Lohnfortzahlung leisten, dann zahlt die Krankenkassefür ca. 3 Wochen, danach wieder Dein Chef bis zum 31. März. Summa ca. 3 Monatsausbildungsvergütungen.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, war die Schlichtung am 19.3.2010, also mit heute 10 Arbeitstage eines Steuerberaters. Wenn man berücksichtigt, dass im ungünstigsten Fall die Lohnbuchhaltung seit Dezember 2009 zurückgebucht werden muss, und dann wieder gebucht werden muss(für alle Mitarbeiter) ist die Bearbeitungsdauer noch nicht einmal lang. Du darfst nicht vergessen, dass bei den Lohnprogrammen die Monate immer abgeschlossen werden und dann nicht mehr einzeln veränderbar sind. Bei mir im Betrieb hättest Du,unter solchen Bedingungen, erstmal einen Abschlag(z.B. 2 Monatsvergütungen) bekommen und dann die genaue Abrechnung später.
gruss
friesenotto
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Du hast am Mi Feb 17, 2010 11:40 geschrieben:
Zitat:
Da es nicht mal arbeitslosengeld zur überbrückung gibt, musste ich mich nun gesund schreiben lassen um arbeiten gehen zu können.
Kam also bei mir so rüber, dass Du zwischendurch gearbeitet hast. Wenn nicht ok.
das ist richtig, so war der plan. allerdings habe ich keinen job bekommen.
der abschlag wäre ja schon hilfreich, allerdings bekomme ich selbst den nicht.. meine forderungen werden einfach komplett ignoriert..
sooo, man wird durch die gegend geschoben wie ein stück sch***...
ich bin nun wieder in meinem alten ausbildungsbetrieb.. wer weiß, wie lange.. ?)
wassssss, nach all dem trubel wieder zurück? Das ist echt mies...aber besser als das 2 * furzhotel -
da musst du wohl in den sauren Apfel beißen und durchhalten, ist ja nicht mehr lange bis zur Prüfung, oder?
na ja, ein jahr hab ich noch vor mir.
bis jetzt ist das das übelste mobbing verbunden mit sklavenarbeit... 😥
lass den Kopf nicht hängen, und entweder du unternimmst noch mal nen Versuch oder du bleibst dieses Jahr noch da....
Lg die Sweeteet 😀
Je mehr Ecken und Kanten ein Diamant hat, um so mehr funkelt und strahlt der Stein; so sollten wir uns auch sehen...
Wir mögen Menschen wegen ihrer Qualitäten, doch lieben wir sie wegen ihrer Fehler...
sooo, wer hätt's gedacht 😀
die schlichtung ist ja nun, ums vorsichtig auszudrücken, völlig gescheitert.
da chef auch bislang nicht zahlt und sich ganz lustige mobbing-, erpressung- und bestechungsspielchen einfallen lässt, habe ich mich nun an die lokale und deutschlandweite presse- und medienwelt gewandt. vielleicht kommt man ja mit öffentlichem druck voran?!
es bleibt spannend!
Oh wei!
Nicht dass die dir das Leben da noch zur Hölle machen und du nie wieder ein Hotel von innen sehen wills 😕
Lg und weiterhin alles Gute!
Je mehr Ecken und Kanten ein Diamant hat, um so mehr funkelt und strahlt der Stein; so sollten wir uns auch sehen...
Wir mögen Menschen wegen ihrer Qualitäten, doch lieben wir sie wegen ihrer Fehler...
so, problem 1 ist gelöst, ich bin freigestellt und kann mir solang einen neuen betrieb suchen 🙂

