rechtliche Frage
 
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rechtliche Frage

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(@globetrotter)
Beiträge: 1
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Themenstarter
 

Hallo Leute,

ich habe da ein Problem, ich soll No-Show-Zimmer voll berechnen, obwohl die weiter verkauft worden sind, ich habe dabei aber ein sehr ungutes Gefühl, was kann ich machen, wie soll ich reagieren und was kann mir passieren?

ich hoffe auf baldige Antwort, dringend!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Best wishes

 
Veröffentlicht : 02/03/2011 10:15 pm
(@ramonagrafie)
Beiträge: 98
Trusted Member
 

Kommt zwar erst später die antwort aber dennoch:

In meinem Prüfungsbuch steht zu No Show Zimmern folgendes:
Wenn das zimmer weiter verkauft werden konnte - wird keine Rechnung gestellt.

Ich habe im Betrieb gelernt:

Achte auf die AGB's des Hauses und kläre es mit Buchhaltung/ Reservierung ab ( jenchdem wer bei euch dafür zuständig ist)

Denn bei uns für nur manchal aus kollanz das Zimmer net berechnet, wenn jemand gecanceled hat.
Zu Messezeiten wird z.b. der volle Preis verlangt.

Das ist aber von hotel zu Hotel unterschiedlich!

Und wenn du Azubi bist - solltest du sowieso keinen Ärger bekommen , denn du befolgst ja auch nur die Anweisungen

 
Veröffentlicht : 19/04/2011 11:35 pm
(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
 

Also in allen Hotels in denen ich bis jetzt gearbeitet habe, war es immer so das man am Telefon zum Gast erstmal das Standart-Ding von wegen ...wir versuchen das Zimmer weiter zu vermieten..... gesagt hat (bei Stammgästen wurde natürlich oft direkt gesagt das es nicht berechnet wird, wenn er eh in ner Woche wieder da ist!) es war aber auch oft so das wir trotzdem ausgebucht waren, also das Zimmer nochmal verkauft haben und trotzdem eine Rechnung an den Gast geschickt wurde. Ich bin nicht sicher, denke allerdings das dies rechtlich normalerweise nicht erlaubt ist. (Vielleicht kennt ja jemand die rechtliche Situation?) Denn bei allen Hotels stand in den Stornobedingungen.....bei Stornierung bis soundsoviel Tage vor Anreise oder weniger berechnen wir den vollen Zimmerpreis, falls wir das Zimmer nicht weiter vermieten können (??)....der Gast hat halt in dem Fall keine Kontrolle ob es wirklich so war oder nicht. Das nächste Problem ist einfach wenn der Chef sagt 'Schicken Sie eine NoShow Rechnung...' soll man dann sagen 'Nein mach ich nicht?'

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 20/04/2011 12:54 pm



 Reni
(@reni)
Beiträge: 95
Trusted Member
 

Hallo Ramona,

wenn der Gast rechtzeitig (wann das ist, steht meist in den AGBs) vor Anreise storniert hat, wird keine No-Show-Rechnung, sondern eine Stornorechnung gestellt und die darf man auch stellen, wenn das Zimmer wieder vermietet wurde.

Weitere Infos kannst du auch hier lesen: http://www.hotelfach.de/forum/pruefungen/no-show-rechnung-t291-30.html

Viele Grüße
Reni

 
Veröffentlicht : 20/04/2011 2:03 pm



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