Wir bekommen für 4 Wochen eine Praktikantin die erst 17 ist.
Da sie ca 60 km entfernt vom Hotel wohnt, möchten wir sie im Hotel unterbringen.
Benötigen wir dafür eine Bestätigung bzw Vollmacht der Eltern wegen Aufsichtspflicht, etc?
Wie formuliert man eine solche Vollmacht am besten?
soweit ich weiß, braucht man da keine vollmacht für, bin mir aber nicht sicher.
ich hatte ein mädel in der berufsschulklasse, die war erst 16 und hat auch in ihrem betrieb gewohnt. ich kann mich nicht daran erinnern, dass sie mal was von ner vollmacht gesagt hat. kann aber auch sein, dass man da wieder einen unterschied zwischen praktikum und ausbildung macht. keine ahnung.
ich kann dir nur sagen, dass sie nicht länger als bis 22 uhr arbeiten darf und dass ihr aufpassen müsst, was den aufenthalt im restaurant- oder kneipenbereich angeht, denn da greift ja wahrscheinlich auch das jugendschutzgesetz, dass alle minderjährigen nach 24uhr nicht mehr anwesend sein dürfen. allerdings weiß ich nicht, wie das ist, wenn man da wohnt.
vielleicht kann friesenotto uns da weiterhelfen???????
Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!
Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
